RS OGH 2000/12/21 8Ob85/00h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2000
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Norm

KO §46 Abs1 Z2
KO §51
UStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs1 Z9 lita
UStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs2

Rechtssatz

Bei der Veräußerung oder Versteigerung einer Liegenschaft ergeben sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwei Möglichkeiten: der Umsatz kann entweder gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG steuerfrei belassen oder gemäß § 6 Abs 2 UStG als steuerpflichtig behandelt werden. Die im Rahmen einer Option zur Steuerpflicht bei Veräußerung eines Grundstückes anfallende Umsatzsteuer stellt bei Veräußerung nach Konkurseröffnung eine Masseforderung dar.

Im Fall der Steuerfreiheit des Grundstückumsatzes (= Nichtoption zur Steuerpflicht) stellt die zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114473

Dokumentnummer

JJR_20001221_OGH0002_0080OB00085_00H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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