1 Die in Italien ansässige Revisionswerberin ist Eigentümerin einer Wohnung in Österreich, die sie im Streitjahr vermietet hat. In der Umsatzsteuererklärung machte die Revisionswerberin für die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Umsätze die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer geltend (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). 2 Das Finanzamt erließ für das Streitjahr einen Umsatzsteuerbescheid, in dem es die Umsätze aus der Vermietung als umsatzsteuerpflichtig behan... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs7UStG 1994 §3aUStG 1994 §3a Abs9UStG 1994 §6 Abs1 Z27 idF 2016/I/117 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0116
Rechtssatz: Der Ort der Unternehmensleitung ist unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd § 3 Abs. 7 ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd § 3a UStG 1994. Gemäß § 3a Abs. 9 UStG ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in einem Drittland (S) ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume des Jahres 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Diese Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Mobiltelefonnetz-Betreiber (Provider) betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist die Zurverfügungstellung des österreichischen Mobiltelefonnetze... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs10 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006
Rechtssatz: Im Beschwerdefall bildet das Ermöglichen des Telefonierens über in Österreich gelegene Handy-Net... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume der Jahre 2001 und 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Die Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Provider betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist das zur Verfügung stellen des österreichischen Mobilfunknetzes des jeweiligen österreichischen... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0059 E 30. Juni 2005 RS 3 Stammrechtssatz Soweit Maßnahmen nach Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 77/388/EWG getroffen werden, um Wettbe... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2 lite;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §12;UStG 1994 §3a Abs10;UStG 1994 §3a Abs13;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1;
Rechtssatz: Die abgabepflichtige Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Abgabepflichtige b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine in Ungarn ansässige Gesellschaft, die als sogenannter "Handy-Provider" Leistungen im Bereich der "Telefonie" erbringt. Sie hat in Ungarn ansässige Kunden. In Ungarn betreibt sie ein "Handy-Netz". Wenn Kunden der Beschwerdeführerin während ihres Aufenthaltes in Österreich telefonieren, erfolgt dies durch Nutzung der Netze österreichischer "Handy-Provider". Die österreichischen "Handy-Provider" stellen der Beschwerdeführerin für jede einzelne Nutzung des ... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0010 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0013 E 30. Juni 2005 2002/15/0099 E 30. März 2006 Besprechung in:ÖStZ 3/2006, 37-40;
Rechtssatz: Soweit Maßnahmen na... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs10 Z13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0010 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0013 E 30. Juni 2005 2002/15/0099 E 30. März 2006 Besprechung in:ÖStZ 3/2006, 37-40; ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein hatte nach seiner am 12. Oktober 1995 bei der Sicherheitsdirektion für die Steiermark eingereichten Satzung im Wesentlichen den Zweck, einen allgemein anerkannten Katalog für Bandagen und Orthesen in Österreich zu erstellen, dazu Ausschreibungen durchzuführen, den Katalog zu konzipieren, herzustellen, jährlich zu aktualisieren und zu veröffentlichen sowie eine Informationsstelle einzurichten, bei welcher die Sozialpartner zusätzliche Informationen über di... mehr lesen...