1 Die Revisionswerberin ist eine in Australien ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Australien ansässigen Kunden im Revisionszeitraum Telekommunikationsdienstleistungen erbracht hat. 2 Um den Kunden der Revisionswerberin während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der Revisionswerberin sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis öst... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist eine in Südafrika ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Südafrika ansässigen Kunden im Revisionszeitraum Telekommunikationsdienstleistungen erbracht hat. 2 Um den Kunden der mitbeteiligten Partei während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der mitbeteiligten Partei sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Au... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine in Saudi-Arabien ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Saudi-Arabien ansässigen Kunden in den revisionsgegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. 2 Um den Kunden der mitbeteiligten Partei während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der Mitbeteiligten sein Netz gegen Verrechnung... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs13 lita idF 2009/I/052UStG 1994 §3a Abs14 Z12 idF 2009/I/052UStG 1994 §3a Abs16 idF 2009/I/052Verlagerung des Ortes Telekommunikationsdienste 2003 §1 idF 2009/II/22132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art59a idF 32008L000832006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art59b idF 32008L000832008L0008 Nov-32006L0112 Art2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2016/15/0038 E 13.09.2018... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in einem Drittland (S) ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume des Jahres 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Diese Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Mobiltelefonnetz-Betreiber (Provider) betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist die Zurverfügungstellung des österreichischen Mobiltelefonnetze... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume der Jahre 2001 und 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Die Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Provider betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist das zur Verfügung stellen des österreichischen Mobilfunknetzes des jeweiligen österreichischen... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs10 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006
Rechtssatz: Im Beschwerdefall bildet das Ermöglichen des Telefonierens über in Österreich gelegene Handy-Net... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2 lite;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §12;UStG 1994 §3a Abs10;UStG 1994 §3a Abs13;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1;
Rechtssatz: Die abgabepflichtige Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Abgabepflichtige b... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12 Abs1;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige ist ein in einem Drittland ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfüg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine in Ungarn ansässige Gesellschaft, die als sogenannter "Handy-Provider" Leistungen im Bereich der "Telefonie" erbringt. Sie hat in Ungarn ansässige Kunden. In Ungarn betreibt sie ein "Handy-Netz". Wenn Kunden der Beschwerdeführerin während ihres Aufenthaltes in Österreich telefonieren, erfolgt dies durch Nutzung der Netze österreichischer "Handy-Provider". Die österreichischen "Handy-Provider" stellen der Beschwerdeführerin für jede einzelne Nutzung des ... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs10 Z13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0010 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0013 E 30. Juni 2005 2002/15/0099 E 30. März 2006 Besprechung in:ÖStZ 3/2006, 37-40; ... mehr lesen...