Gegenüber der beschwerdeführenden AG wurden im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren neue Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer 1985 und 1986 erlassen, in welchen anstelle einer Gutschrift von rund S 151 Millionen eine Zahllast von rund S 82 Millionen (1985) und anstelle einer Gutschrift von rund S 300 Millionen eine Gutschrift von rund S 108 Millionen festgesetzt wurde. Ausgehend von diesen Mehrergebnissen (somit 1985 rund S 233 Millionen und 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs2;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs4;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs5;
Rechtssatz: Es handelt sich bei den auf Umsatzsteuervoranmeldungen zurückzuführenden Überschüssen um keinen Bescheid, und zwar insbesondere weder iSd § 210 Abs 2 BAO noch iSd ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 217 Abs 4 BAO. Gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210;BAO §217 Abs1;KStG 1966 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs5;
Rechtssatz: Für den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ist Grundvoraussetzung, daß überhaupt eine Verpflichtung zur... mehr lesen...
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kunsteisbahn hat die beschwerdeführende Stadtgemeinde für das Jahr 1990 S 2,127.110,60 und für die Monate Jänner und Februar 1991 S 720.265,06 als Vorsteuerbeträge beim Finanzamt geltend gemacht. Vom Finanzamt wurden diese Beträge zunächst dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin gutgeschrieben. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Kunsteisbahn nicht von der Beschwerdeführerin errichtet wurde. Vielmehr war zur Errichtung und... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217UStG 1972 §12UStG 1972 §21 Abs1UStG 1972 §21 Abs5 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 78;
Rechtssatz: Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Vorsteuerbeträgen für sich allein bildet nicht die Grundlage für die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Eu... mehr lesen...