Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt tätig und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermittelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1996 bis 1998 traf die Prüferin umfangreiche Feststellungen: Die gemäß § 4 Abs. 3 EStG geführten Aufzeichnungen wiesen formelle und materielle Mängel auf, Honorare und sonstige Einkünfte des Beschwerdeführers seien teilweise nicht der Umsatz- und Einkommensteuer unterzogen worden, ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs1;UStG 1994 §18 Abs2 Z1;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach § 18 UStG 1994 bei Vorliegen durchlaufender Posten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140187.X02 Im RIS seit 30.06.2005 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Mit Beginn des Jahres 1990 nahm die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit in Österreich auf und erklärte für die Jahre 1990 und 1991 Umsätze aus dem Handel mit Textilien von rund S 21,000.000,-- bzw. S 30,000.000,--. Anlässlich einer Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO wurde vom Betriebsprüfer in der Niederschrift vom 28. Oktober 1992 über die Schlussbesprechung festgehalten, dass die Beschwerdeführerin ihrer Aufzeichnungspflicht nach § 18 UStG 1972 hinsichtlich der Einfuhrumsatzst... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;
Rechtssatz: Der Unternehmer ist gemäß § 18 Abs. 1 UStG 1972 verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung im Inland - in Abs. 2 legcit näher bestimmte - Aufzeichnungen zu führen. Die Führung von Büchern oder Aufzeichnungen im Ausland ist gemäß dieser Bestimmung nicht zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch für ausländische Un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Sportgeschäft. Im Streitjahr tätigte er sowohl Inlandsumsätze als auch Umsätze mit ausländischen Abnehmern (idF: Touristenexporte), wobei er für die Touristenexporte stets Paragons ausschrieb. Er hielt die insgesamt erzielten Beträge täglich auf einem Blatt Papier fest und trug deren Summe sodann in das Kassabuch ein, wobei er dieses Blatt Papier jedoch nicht aufbewahrte. Den Ausführungen in einem gemäß § 151 Abs 3 BAO erstellten Bericht folgend ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der buchmäßige Nachweis kann nur von jenem Unternehmer erbracht werden, der zumindest für jene Umsätze, für die er die Steuerfreiheit in Anspruch nimmt, der Aufzeichnungspflicht iSd § 18 Abs 1 und § 18 Abs 2 UStG 1972 nachgekommen ist. Der Aufzeichnungspflicht nach § 18 Abs 2 UStG 1972 i... mehr lesen...
Im Zuge einer am 16. September 1988 durchgeführten Umsatzsteuernachschau betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 1988 wurde festgestellt, daß die Bücher der Beschwerdeführerin nur bis 31. Mai 1988 geführt worden waren. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß wegen Fehlens buchmäßiger Aufzeichnungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z. 2 UStG 1972 die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen nicht gegeben seien. Der Prüfer stellte ferner fest, daß in den V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Buchnachweis des § 18 Abs 8 UStG 1972 und der Aufzeichnungspflicht des § 18 Abs 1 UStG 1972 und § 18 Abs 2 UStG 1972 is... mehr lesen...
Dem Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum (1981 und 1982) Einnahmen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten, die er in Gaststätten (gegen Beteiligung der Gastwirte am Einspielergebnis) in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg aufgestellt hatte. Als Grundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer hatte der Beschwerdeführer die in Wien und Niederösterreich aufgestellten Automaten betreffend die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 110;
Rechtssatz: Der Verstoß gegen die aus § 18 Abs 1 UStG 1972 sich ergebende Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung im Inland Aufzeichnungen zu führen, berechtigt die Abgabenbehörde zur Schätzung (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8;
Rechtssatz: Der buchmäßige Nachweis des § 18 Abs 8 UStG ist nicht schlechthin gleichzusetzen mit der in § 18 Abs 1 und 2 UStG normierten Aufzeichnungspflicht. Während nämlich die Führung von Aufzeichnungen für jeden Unternehmer bindend vorgeschrieben ist, liegt der Buchnachweis im eigenen Interesse derjenigen Unternehme... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8;
Rechtssatz: Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Buchnachweis des § 18 Abs 8 UStG 1972 und der Aufzeichnungspflicht des § 18 Abs 1 UStG 1972 und § 18 Abs 2 UStG 1972 ist insoweit zu erkennen, als nämlich der Buchnachweis nur von jenem Unternehmer erbracht werden kann, der zumindest für jene Umsätze, für die er die S... mehr lesen...