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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §18 Abs1;Rechtssatz
Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Buchnachweis des § 18 Abs 8 UStG 1972 und der Aufzeichnungspflicht des § 18 Abs 1 UStG 1972 und § 18 Abs 2 UStG 1972 ist insoweit zu erkennen, als nämlich der Buchnachweis nur von jenem Unternehmer erbracht werden kann, der zumindest für jene Umsätze, für die er die Steuerfreiheit in Anspruch nimmt, der Aufzeichnungspflicht nachgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150043.X03Im RIS seit
15.09.1986Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010