Begründung: Zu 1.: Aufgrund der Rechtmäßigkeitsbescheinigung des Landes- als Handelsgericht Wiener Neustadt vom 5. 3. 2010 steht fest, dass durch Verschmelzung der B***** Aktiengesellschaft mit Sitz in W***** und der D***** Aktiengesellschaft als der übernehmenden Gesellschaft eine Europäische Aktiengesellschaft mit der Firma „B***** SE“ mit Sitz in H***** gegründet wurde. Auf Antrag der klagenden Partei ist deren Bezeichnung daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO entsprechend dem offenen Firm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger erhielten von dem von den Verkäufern beauftragten Vermittler die Auskunft, daß der Kaufpreis der Eigentumswohnung 826.000 S betragen sollte. Es wurde nicht erörtert, ob im Kaufpreis die Umsatzsteuer enthalten oder dem genannnten Betrag noch hinzuzurechnen ist. Die Rechtsanwaltskanzlei der Beklagten sollte auf Wunsch der Verkäufer den Kaufvertrag formulieren. Die Kläger fertigten ein Kaufanbot, in dem der Kaufpreis von 826.000 S ohne Hinweis auf ei... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §12 Abs14
Rechtssatz: Ist der Empfänger Unternehmer und erfüllt er die sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, so kann er den ihm vom Grundstücksverkäufer als korrigierte (bzw nicht abziehbare) Vorsteuer gesondert in Rechnung gestellten Betrag als Vorsteuer geltend machen. Entscheidungstexte 1 Ob 503/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 503/94 ... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §12 Abs14
Rechtssatz: Die Ansicht, der Grundstücksverkäufer sei nach § 12 Abs 14 UStG 1972 zu einer Rechnungsausstellung mit gesondertem Vorsteuerausweis gegenüber dem Empfänger (Käufer) nicht verpflichtet, wird in der Literatur zu dieser Bestimmung überwiegend vertreten und ist soweit - mangels anderer gerichtlicher Spruchpraxis - jedenfalls vertretbar. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag und Vergleich vom 22.2.1988 veräußerte die klagende Partei dem Beklagten ihr auf dem Grundstück des Käufers errichtetes Superädifikat um S 2,4 Mill. Da zwischen der Errichtung des Superädifikates und der Veräußerung nur 5 Jahre gelegen waren, war die klagende Partei zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges um den auf die Errichtungskosten entfallenden anteiligen Umsatzsteuerbetrag verpflichtet. Sie stellte den aufgrund dieser Berichtigung an die... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §12 Abs14
Rechtssatz: Hat der Veräußerer eine umsatzsteuerliche Belastung aus einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges bei Festsetzung des Kaufpreises nicht berücksichtigt oder deren Ersatz nicht vereinbart, kann er durch nachträgliche Ausweisung dieses Betrages im Sinne des § 12 Abs 14 UStG keine zusätzliche Zahlungspflicht des Käufers bewirken. Entscheidungstexte 7 Ob 574/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054UStG §12 Abs14
Rechtssatz: Auch die Beträge, die der veräußernde Unternehmer gemäß § 12 Abs 14 UStG gesondert ausweisen darf, sind aber grundsätzlich nur ein Teil des Kaufpreises. Die Berechtigung zur gesonderten Ausweisung erfolgte nur aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen. Der § 12 Abs 14 UStG hat daher auf die zivilrechtliche Leistungspflicht keinen Einfluss. Aus ihm folgt keineswegs, dass der Veräußerer jenen Betrag, der seine... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §12 Abs14
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 12 Abs 14 UStG 1972 ist eine zivilrechtliche Verpflichtung des Empfängers, dem Lieferanten einen ihm im Sinne dieser Gesetzesstelle gesondert in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen, nicht entnehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 558/90 Entscheidungstext OGH 26.09.1990 2 Ob 558/90 Veröff: SZ 63/163 ... mehr lesen...