Norm
UStG 1972 §12 Abs14Rechtssatz
Die Ansicht, der Grundstücksverkäufer sei nach § 12 Abs 14 UStG 1972 zu einer Rechnungsausstellung mit gesondertem Vorsteuerausweis gegenüber dem Empfänger (Käufer) nicht verpflichtet, wird in der Literatur zu dieser Bestimmung überwiegend vertreten und ist soweit - mangels anderer gerichtlicher Spruchpraxis - jedenfalls vertretbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076318Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00503_9400000_005