Norm
UStG 1972 §12 Abs14Rechtssatz
Ist der Empfänger Unternehmer und erfüllt er die sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, so kann er den ihm vom Grundstücksverkäufer als korrigierte (bzw nicht abziehbare) Vorsteuer gesondert in Rechnung gestellten Betrag als Vorsteuer geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076316Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00503_9400000_004