Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;
Rechtssatz: Eine Steuerschuld infolge unberechtigten Steuerausweises iSd § 11 Abs 14 UStG 1972 kommt unter anderem dann in Betracht, wenn der Rechnungsaussteller zwar Unternehmer, aber nicht im Rahmen seines Unternehmens tätig geworden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150124.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige nicht seinem Unternehmensbereich zugeordnete Gegenstände verkauft und in den darüber ausgestellten Rechungen Umsatzsteuer ausgewiesen, so schuldet er diese Umsatzsteuer - unabhängig von der Frage der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten und der Vereinnahmung der Umsatzsteuer - nach § 11 Abs 14 UStG. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 8. März 1983 wurde den damaligen Eigentümern der Liegenschaft EZ 425, 427 des Grundbuches der KG X (Wien, Y-steinstraße nnn-nnn) AN und Dipl.Ing. BN die Bewilligung erteilt, auf der Liegenschaft ein Studentenheim mit 65 Wohneinheiten, je einem Gastlokal im Erdgeschoß und im Kellergeschoß sowie einer Garage mit 12 KFZ-Einstellplätzen im Erdgeschoß entsprechend den von Dipl.Ing. CN verfaßten Plänen zu errichten. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 34/35/1990, S 42-44 A II;
Rechtssatz: Zwar berechtigt nach dem E vom 18.2.1976, 67/75, VwSlg 4940 F/1976, eine in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer den Adressaten und Empfänger der Rechnung unter den sonstigen Voraussetzungen des § 12 UStG 19... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers gründete im Jahr 1963 einen Wildbrethandel. Die von ihr erzielten Betriebsergebnisse sind allerdings erst seit dem Jahr 1973 aktenkundig. In den Jahren 1973 bis 1978 erzielte sie nur Verluste, die insgesamt rund 548.000 S betrugen; außer diesen negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb bezog sie keine Einkünfte. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1979 übernahm der Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, den bestehenden Wildbre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;
Rechtssatz: Schreibt die Abgabenbehörde rechtswidrig Umsatzsteuer nicht nach § 2 UStG 1972 iVm § 4 UStG 1972, sondern nach § 11 Abs 12 UStG 1972 oder nach § 11 Abs 14 UStG 1972 vor, so kann der AbgPfl dadurch nicht in einem subjektiv-öffent... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/15, S 174;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 11 Abs 12 UStG 1972 und des § 11 Abs 14 UStG 1972 setzt eine Übereinstimmung der in der Rechnung bekundeten Fakten mit dem tatsächlichen Geschehen nicht notwendig voraus (Hinweis E 23.6.1983, 82/15/0026). Schlagworte Se... mehr lesen...