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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs14;Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige nicht seinem Unternehmensbereich zugeordnete Gegenstände verkauft und in den darüber ausgestellten Rechungen Umsatzsteuer ausgewiesen, so schuldet er diese Umsatzsteuer - unabhängig von der Frage der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten und der Vereinnahmung der Umsatzsteuer - nach § 11 Abs 14 UStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150124.X03Im RIS seit
31.03.1992Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009