1 Über Antrag der mitbeteiligten Partei (einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wurde mit Bescheid vom 9.3.2006 festgestellt, dass eine Gruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab der Veranlagung 2005 bestehe. Die Mitbeteiligte war Gruppenträgerin, eine polnische Gesellschaft und eine französische Gesellschaft, deren Anteile jeweils zu 100% im Eigentum der Mitbeteiligten standen, waren als Gruppenmitglieder einbezogen. Deren Verluste wurden gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §9 Abs6 Z6
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 6 KStG 1988 hat die Zurechnung im Jahr des Ausscheidens des nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe zu erfolgen. Die Zurechnung hat dabei zu erfolgen "beim Gruppenmitglied bzw. beim Gruppenträger". Entsprechend den Erläuterungen zur Regierungsvo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §9 Abs4KStG 1988 §9 Abs6 Z6
Rechtssatz: Ein Ausscheiden aus der Unternehmensgruppe kann etwa deswegen erfolgen, weil der Gruppenvertrag gekündigt wird oder weil die Beteiligung veräußert wird (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 451 BlgNR 22. GP 25). Durch Veräußerung der Anteile wird die finanzielle Verbindung (§ 9 Abs. 4 KStG 1988) beendet. S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §9 Abs5KStG 1988 §9 Abs6 Z6
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Veräußerung ist mit dem Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen zu bestimmen. Von diesem Zeitpunkt ist aber der Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Unternehmensgruppe zu unterscheiden. Da die finanzielle Verbindung nach § 9 Abs. 5 KStG 1988 während des gesamten Wir... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §9 Abs5KStG 1988 §9 Abs6 Z6
Rechtssatz: Da ein "Ausscheiden" aus der Gruppe voraussetzt, dass die Beteiligungskörperschaft bis zu diesem Zeitpunkt Bestandteil der Gruppe war, dies aber wiederum voraussetzt, dass die finanzielle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres vorliegt, erfolgt das Ausscheiden aus der Gruppe mit dem Ende jenes Wirtschaf... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 26. Juni 2007 entsprach das Finanzamt dem Antrag vom 14. Juni 2007 auf Feststellung einer Gruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als Gruppenmitglied ab dem Jahr 2008. 2 Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 2005 bis 2009 kam der Prüfer zur Ansicht, dass die gesamte Betätigung der B GmbH als Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 Z 1 LVO zu beurteilen sei. 3 Mit Bescheid vom 3. Mai 2012 nahm das revis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 Abs2KStG 1988 §9 Abs6 Z1 idF 2004/I/180 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2014/15/0057
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 (idF AbgÄG 2004, BGBl I Nr. 180/2004) gilt als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds das Einkommen unter Berücksichtigung der Z 4 l... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 Abs2KStG 1988 §9 Abs1 idF 2004/I/057KStG 1988 §9 Abs6 Z1 idF 2004/I/180KStG 1988 §9 Abs8 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2014/15/0057
Rechtssatz: Schon
Gründe: der Gesetzessystematik sprechen gegen die Ansicht, dass eine Unternehmensgruppe auch zwischen einem Gruppenträger und einer l... mehr lesen...