Entscheidungsgründe: I. 1. Nach einer Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1984 wurde mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien - nach Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer - unter anderem über die Körperschaftsteuer für das Jahr 1983 (neuerlich) abgesprochen. Diese wurde mit dem Betrag von S 828.850,-- festgesetzt. Die Berücksichtigung von in den Jahren 1980 bis 1982 erlittenen Verlusten wurde verweigert. 2. Aufgrund d... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1966 §8 Abs1EStG 1972 §18 Abs1 Z4BAO §188
Leitsatz: Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht durch
verfassungswidrige Gesetzesauslegung und -anwendung bei Verweigerung
der Berücksichtigung von Verlusten bei der Festsetzung von
Körperschaftsteuer aufgrund nicht ordnungsmäßiger Buchführung; keine
auf das ganze Rechenwerk ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das der Einkommensteuer zugrunde zu legende Einkommen umschreiben die Einkommensteuergesetze 1972 und 1988 jeweils in §2 Abs2 als den "Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem in Abs3 bezeichneten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben" (und Abzug jeweils näher bezeichneter Beträge). Nach §2 Abs3 unterliegen der Einkommensteuer nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetr... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätLiebhabereiV des Bundesministers für Finanzen vom 18.05.90, BGBl 322 Abschnitt I ArtILiebhabereiV des Bundesministers für Finanzen vom 18.05.90, BGBl 322 Abschnitt I ArtI §1 Abs3 Z1LiebhabereiV des Bundesministers für Finanzen vom 18.05.90, BGBl 322 Abschnitt I ArtI §5LiebhabereiV des Bundesministers für Finanzen vom 18.05.90, BGBl 322 Abschnitt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Unter der Rubrik "Befreiungen bei Schachtelgesellschaften" bestimmt §10 KörperschaftsteuerG 1966, daß bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, die seit mindestens zwölf Monaten vor dem für die Ermittlung des Einkommens maßgebenden Schlußstichtag ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt waren, die ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs5EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §36GewerbesteuerG 1953 §6GewerbesteuerG 1953 §8 Z4GewerbesteuerG 1953 §11 Abs3KStG 1966 §8KStG 1966 §8 Abs1KStG 1966 §10KStG 1966 §22 Abs5 Beachte Kundmachung am 28. Feber 1986, BGBl. 102/1986; Anlaßfälle B378/82,
B609/82, B549/84, B788/84, B960/84, B535/85 sowie B796/85 v... mehr lesen...