IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vergabesenat 3 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Schwarzmann und HR Mag. Dr. Becksteiner und HR Mag. Dr. Wessely, LL.M. als weitere Berufsrichter sowie der fachkundigen Laienrichter Mag. Schrötter (Auftragnehmerseite) und Mag. Dr. Stief-Kótrnec (Auftraggeberseite) über den Nachprüfungsantrag (Antrag auf Nichtig-erklärung der Zuschlagsentscheidung vom 07.10.2020) der B GmbH (vertreten durch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.11.2020 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §91BVergG 2018 §141BVergG 2018 §143
Rechtssatz: Die Zuschlagskriterien sind so klar und eindeutig zu formulieren, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.11.2020 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §91BVergG 2018 §141BVergG 2018 §143
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Verwendung von sgn unbestimmten Begriffen („weiche Kriterien“) als Zuschlagskriterien zulässig, sofern der öffentliche Auftraggeber bereits in der Ausschreibung eine ausreichende Konkretisierung dahingehend vornimm... mehr lesen...