Norm: BStG §20EisbEG allgEisbEG §9VEG Art13
Rechtssatz: Sieht ein Enteignungsgesetz nur die sinngemäße Anwendung bestimmter Teile des EisbEG vor, so muß daraus geschlossen werden, daß seine übrigen Teile auch nicht analog herangezogen werden können. Da § 9 EisbEG im § 20 Abs 2 BStG 1971 nicht erwähnt ist, ist bei Bestimmung der Höhe der Entschädigung für Enteignungen nach dem BStG weder ein verwaltungsbehördlicher, noch ein gerichtlicher Entsch... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §6EisbEG §9
Rechtssatz: Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluß der "Restgrundstücke" ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten. Entscheidungstexte 5 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 5 Ob 62/70 S... mehr lesen...
Norm: EisbEG §9EisbEG §22EisbEG §23
Rechtssatz: Das Übereinkommen über die Globalentschädigung des Enteigneten umfaßt auch später auftretende Beschädigungen der Restliegenschaft durch Windbruch, sofern hiefür bei Abschluß dieses Übereinkommens kein Vorbehalt gemacht wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 156/69 Entscheidungstext OGH 09.09.1969 8 Ob 156/69 ... mehr lesen...
Norm: AVG §68EisbEG §9
Rechtssatz: Mit der widerspruchslosen Entgegennahme des Entschädigungsbetrages und dem Rechtserwerb durch den Enteigner ist der Enteignungsbescheid voll wirksam geworden, selbst wenn er an den Enteigneten nicht zugestellt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 110/61 Entscheidungstext OGH 28.04.1961 2 Ob 110/61 Veröff: RZ 1961,199 ... mehr lesen...