Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Verkehrsbetriebsgesellschaft hat zwar vorweg ihre Klage auch darauf gestützt, dass der beklagte Liegenschaftseigentümer (Vermieter) die Mieterin, mit der sich die Klägerin über den Eingriff einigte, durch bewusst vertragswidriges Verhalten geschädigt habe und die Ansprüche der Mieterin der Klägerin abgetreten worden seien. Die Klägerin habe für den Fall, dass die Mieterin trotz ihrer Bemühungen den Verkaufsmarkt nicht wieder eröffnen könne, einen weiteren ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat auf einer Teilfläche eines Grundstücks der Antragsgegnerin, deren alleinige Aktionärin die ÖBB-Holding AG und deren Gesellschafterin die Republik Österreich ist, eine Tankstelle errichtet und betreibt diese (unstrittig ein Superädifikat) auf der Grundlage eines Bestandvertrags vom 13. August 1968. Im § 14 des Vertrags wurde ein Kündigungsrecht der Bestandgeberin u.a. für den Fall vereinbart, dass die „überlassenen bahneigenen Grundflächen ganz od... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer einer 10.969 m2 großen Liegenschaft, von der mit Bescheid des Landeshauptmanns für Kärnten vom 23. Oktober 2000 2189 m2 für den Bau eines Teiles der Koralmbahn (Hochleistungsstrecke) enteignet wurde. Hinsichtlich einer Teilfläche von 908 m2 wurde der Antragsgegnerin das zeitweilige Recht zur Benützung während der Bauphase eingeräumt. Von der Enteignung ist auch jenes Grundstück betroffen, dass mit Pachtvertrag vom 27. Jänner 1998 für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. Der Erstbeklagte ist als ihr Mitglied gleichzeitig Obmann. Die anderen Beklagten sind gleichfalls Mitglieder. Der Genossenschaft wurde mit Bescheid vom 11. S... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 2. 11. 1998 wurde über Antrag des Antragstellers auf der Liegenschaft des Antragsgegners in EZ 28 GB 85015 Iselsberg (welche ua mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot der Ilse E*****, die nunmehrige Rechtsmittelwerberin belastet ist) hinsichtlich des darin vorgetragenen Grundstückes Nr 451/1 als dem dienenden Gut nach dem Notwegegesetz (im folgenden kurz: NWG) die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes dem jeweiligen Eigentü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der EZ 127, GB B*****, mit den Grundstücksnummern 105/44 Baufläche (Gebäude), GstNr 144 und GstNr 105/45, Grundstücksadresse G*****gasse 6. Der Kläger ist Mieter der Geschäftsräume des Hauses Wien 14, G*****gasse 6, Parterre, Tür 1. Gemäß § 11 des Mietvertrages ist er berechtigt, durch die Garage in den Hof zu fahren, Ladetätigkeiten im Hof durchzuführen und ständig ein Kraftfahrzeug im Hof zu parken. Er betreibt in diesem Miet... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller kauften am 8.Juli 1976 nach zweijährigen Vorverhandlungen zum Zweck des Schotterabbaus eine zunächst bewaldete Grundfläche, die vor dem Bau einer Autobahn von einem öffentlichen Schotterweg, der Alten Bundesstraße, durchtrennt und damit in das größere Grundstück (GSt) 2185 und das kleinere GSt 2186, letzteres mit der Widmung als forstlicher Schutzgürtel, geteilt war. Sie schlossen am 7.Juli 1978 mit einer Gesellschaft, deren Antragslegitimation im Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken *****. Davon werden 5.144 m2 (3.157 m2 des Grundstückes ***** und 1987 m2 des Grundstückes *****) zum Zwecke des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke ***** aufgrund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides vom 12. 3. 1990 in Anspruch genommen. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung, einschließlich einer Entschädigung für die Restgrundentwertung, mit S 6,022.418,- fest. St... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 AEisbEG §5
Rechtssatz: Hat die Enteignungsbehörde jemanden eine Entschädigung zuerkannt, dem ein unmittelbarer Entschädigungsanspruch gegenüber dem Enteigner nicht zukommt, dann ist dieser Nebenberechtigte zwar gemäß § 20 Abs 3 Satz 3 BStG Partei im gerichtlichen Verfahren, das Gericht hat den Antrag einer solchen Partei aber abzuweisen, weil es durch die Entscheidung der Enteignungsbehörde in seiner Beurteilung, ob einer P... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7. November 1983, Zl IIb 1-B-922/25-1983, erklärte der Landeshauptmann von Tirol zum Zwecke der Errichtung der Autobahn im Gemeindegebiet H*** die im Abschnitt II dieses Bescheides genannten Grundflächen zugunsten der R*** Ö***, B*** (Antragstellerin im Enteignungsverfahren) für dauernd lastenfrei enteignet. Zu diesen Grundflächen gehörten unter anderem die Gp 5766/2 KG Haiming des Antragstellers im Ausmaß von 4.452 m2 zur Gänze sowie Teile der im Eige... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Form... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 BEisbEG §34
Rechtssatz: Die in § 18 Abs 2 BStG bzw § 4 Abs 2 EisbEG Genannten sind als Partei dem Verfahren beizuziehen und Subjekt eines unmittelbar gegen die Enteigner gerichteten Entschädigungsanspruches, weshalb sie bei der gerichtlichen Verteilung der erlegten Entschädigungssumme unter die dinglich Berechtigten gemäß § 34 EisbEG nicht als dritte Personen in Betracht kommen. Entscheidung... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Im Verteilungsverfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes die Hälfte dieses Betrages (226 4... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 AEisbEG §4 Abs2 BEisbEG §5
Rechtssatz: Auch der Nebenberechtigte im Sinne § 5 EisbEG hat Anspruch auf volle Schadloshaltung im Sinne § 4 Abs 1 EisbEG, ist aber im Enteignungsverfahren nicht Partei, sondern kann sich nur an seinen Vertragspartner, den Enteigneten halten, dem die Vergütung der Nachteile obliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 561/79 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 AEisbEG §4 Abs2 BEisbEG §5
Rechtssatz: Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der § 5 EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen. Entscheidungstexte 2 Ob 561/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 2 Ob 561/79 Veröff: SZ 52/179 = EvBl 1980/113 S... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 9. April 1974 wurde gemäß § 17 BStG 1971 eine Teilfläche von 1540 m2 des Grundstücks 239/2 der EZ 247 KGS enteignet. Die Restfläche von 1341 m2 wurde gemäß § 18 Abs. 1 BStG 1971 eingelöst. Die Verwaltungsbehörde hatte die Entschädigung für die enteignete Fläche mit 4 334 386 S (d. s. 1540 m2 X 1100 S pro m = 1 694 000 S zuzüglich frustrierte Planungskosten von 2 530 386 S und Abbruchkosten von 110 000 S) und den Einlösungsbetrag fü... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §473EisbEG §4 Abs2
Rechtssatz: Unter einem "mit dem Eigentum eines anderen Gegenstandes verbundenen dinglichen Recht" iS des § 4 Abs EisbEG ist eine Grunddienstbarkeit ( Realservitut ) iS des § 473 ABGB zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 566/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 566/73 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 Boö LStVG §58 Abs1oö LStVG §60 Satz1
Rechtssatz: § 58 Abs 1 Satz 2 oö LStVG läßt die Enteignung einer Servitut (hier: Recht zur Benützung von Grundstücken zur Errichtung und zum Betrieb eines Skiliftes) ausdrücklich zu ("Zu diesem Zwecke kann .... die dauernde oder zeitweilige ........ Einschränkung oder Aufhebung von dinglichen Rechten an solchen Liegenschaften durch Enteignung in Anspruch genommen werden"; ähnlich auch de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 B
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß als "Enteigneter" im Sinne des § 13 Abs 2 BStG nicht der aus einem intabulierten Bestandvertrag dinglich Berechtigte anzusehen sei. Entscheidungstexte 6 Ob 290/68 Entscheidungstext OGH 18.12.1968 6 Ob 290/68 Veröff: MietSlg 20735 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 BEisbEG §5
Rechtssatz: Als dingliches Recht im Sinne des § 13 Abs 2 BStG ist jedes dem Erwerber des enteigneten Grundstückes gegenüber fortwirkende Recht anzusehen. "Enteigneter" im Sinne des § 13 Abs 2 leg cit ist daher auch der aus einem intabulierten Bestandvertrag dinglich Berechtigte. VwGH vom 20.12.1967, Z 1204/66; Veröff: ÖJZ 1968/201 S 530 Entscheidungstexte ... mehr lesen...