Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §17;BDG 1979 §54 Abs1;
Rechtssatz: Hält der Beamte bei dienstlichen Mitteilungen den einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums entsprechenden Dienstweg nicht ein und übergeht er seinen unmittelbaren Dienstvorgesetzen, so kann das Vertrauensverhältnis, das zwischen ihm und seinem Vorgesetzten bestehen muß, um eine reibungslose Zusa... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §17;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;StGB §9;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zur Schuld gehört das Bewußtsein der Pflichtwidrigkeit. Das mangelnde Unrechtbewußtsein auf Grund von Rechtsirrtum regelt § 9 StGB. Grundsätzlich muß der Irrtum im Disziplinarrecht frei von Fahrlässigkeit über im ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Militärkommandos Wien vom 2. Juni 1989, betreffend Anrechnung von Dienstzeiten für die Bemessung der Dauer der beruflichen Bildung im Wehrdienst als Zeitsoldat, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides sei der erstins... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §17;WehrG 1978;
Rechtssatz: Die Einbringung eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid der Militärbehörde oder die Stellung eines sonstigen Parteiantrages sind keine dienstlichen Mitteilungen iSd § 17 ADV. Ihre Einbringung im Dienstweg kommt nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110088.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV;AVG §62 Abs4 idF 1982/199;
Rechtssatz: Hat sich die Behörde bei ihrer Berichtigung nicht auf den durch die Novelle, BGBl 1982/199, ergänzend in § 62 Abs 4 AVG aufgenommenen Tatbestand einer offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb bei der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhenden Unrichtigkeit berufen, ist auf... mehr lesen...
Auf Grund des am 28. August 1981 bei der belangten Behörde eingelangten ersten Antrages des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid vom 27. Oktober 1981 ab 1. September 1981 eine Wohnbeihilfe von monatlich S 442,für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Bescheid wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Antrag um Weitergewährung der Wohnbeihilfe vor Auslaufen dieses Bescheides einzubringen sei. Dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer nach der Aktenlage nicht angefochte... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein98/01 Wohnbauförderung
Norm: ADVAVG §18 Abs4 idF 1982/199AVG §56BAO §86 Abs3 idF 1972/163 implizitBAO §96 idF 1972/163 implizitWFG 1968 §15 implizit
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides kann nicht an den Möglichkeiten eines vorhandenen EDV-Programmes gemessen werden; dieses i... mehr lesen...