Index
43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
ADV §17;Rechtssatz
Die Einbringung eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid der Militärbehörde oder die Stellung eines sonstigen Parteiantrages sind keine dienstlichen Mitteilungen iSd § 17 ADV. Ihre Einbringung im Dienstweg kommt nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110088.X04Im RIS seit
20.11.1990Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010