RS Vwgh 1990/11/20 90/11/0088

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §17;
WehrG 1978;

Rechtssatz

Die Einbringung eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid der Militärbehörde oder die Stellung eines sonstigen Parteiantrages sind keine dienstlichen Mitteilungen iSd § 17 ADV. Ihre Einbringung im Dienstweg kommt nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110088.X04

Im RIS seit

20.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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