Norm: BPGG §4 Abs3BPGG §4 Abs5EinstV §7 Abs2
Rechtssatz: Ob jemand sein Sehvermögen noch "wirtschaftlich verwerten" kann, ist keine reine Tatfrage. Entscheidungstexte 10 ObS 188/95 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 ObS 188/95 10 ObS 2424/96k Entscheidungstext OGH 13.12.1996 10 ObS 2424/96k ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 ABPGG §4 Abs5 Z3BPGG idF BGBl 1995/131 §4 Abs3 Z3EinstV §2 Abs3
Rechtssatz: Da bei Hilfsverrichtungen keine konkret-individuelle Prüfung des Hilfsbedarfes anzustellen ist und der durch Verordnung festzulegende gesamte Zeitaufwand für alle Hilfsverrichtungen mit höchstens fünfzig Stunden pro Monat festgelegt werden darf, erreicht ein Bedarf, der nur auf Verrichtungen im Rahmen der Hilfe gerichtet ist, für sich allein noch nich... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aBPGG §4 Abs5EinstV §2 Abs3OFG §5a
Rechtssatz: Die Festsetzung der Pauschalwerte in § 2 Abs 3 EinstV hat ihre ausschließliche Grundlage in der Verordnungsermächtigung des § 4 Abs 5 BPGG. Diese können nur im Zusammenhang mit den Grenzwerten des § 4 Abs 2 BPGG gesehen, für die Frage, ob Hilflosigkeit im Sinne des früheren § 105 a ASVG vorliegt, jedoch nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5EinstV §1EinstV §4
Rechtssatz: Wurden durch die EinstV für eine bestimmte Betreuungsverrichtung Pauschalwerte nicht festgelegt, so ist der tatsächlich notwendige Zeitaufwand zu ermitteln und in Anschlag zu bringen. Entscheidungstexte 10 ObS 91/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1995 10 ObS 91/95 Veröff: SZ 68/137 10 Ob... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5EinstV §4
Rechtssatz: § 4 Abs 5 BPGG gibt dem Bundesminister für Arbeit und Soziales den Regelungsumfang der Verordnung vor, doch ergibt sich hieraus nicht, daß sämtliche denkbaren Verrichtungen von der Verordnung erfaßt sein müssen, daß diese sohin die einzige Grundlage für die Beurteilung des Pflegeaufwandes bildet. Mit der EinstV sollen die gängigsten, häufigsten Fälle des Betreuungsaufwandes der Pauschalierung unterworfen... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5 Z3EinstV §2 Abs2
Rechtssatz: Ist im Bereich einer der in § 2 Abs 2 EinstV genannten Hilfsverrichtungen, soweit sie zur Sicherung der Existenz erforderlich ist (Abs 1), ein Bedarf des Anspruchswerbers auf fremde Hilfe gegeben, so ist ohne Rücksicht darauf, wie weitgehend dieses Hilfsbedürfnis ist, der vom Verordnungsgeber angeordnete fixe Zeitwert zugrundezulegen. Dass der Anspruchswerber die Hilfe nicht im vollem Umfang benöt... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5EinstV §1 Abs3
Rechtssatz: Die Richtwerte nach § 1 Abs 3 EinstV können im einzelnen Fall unterschritten oder überschritten werden. Entscheidungstexte 10 ObS 105/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 10 ObS 105/94 10 ObS 91/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1995 10 ObS 91/95 Vgl; Beisatz: Mit der EinstV sollen die gä... mehr lesen...