Norm
BPGG §4 Abs5Rechtssatz
Die Richtwerte nach § 1 Abs 3 EinstV können im einzelnen Fall unterschritten oder überschritten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053147Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017