Norm: BPGG §3BPGG nF §3 Abs3FSVG §3RAO §50
Rechtssatz: Die Regelung der Gewährung von Grundleistungen iSd § 3 Abs 1 BPGG an Hinterbliebene nach einem Freiberufler liegt in der Kompetenz des Bundes: Das FSVG verweist in § 3 Abs 2 grundsätzlich auf die pensionsrechtlichen Vorschriften des GSVG. Dieses sieht Ansprüche auf Hinterbliebenenpensionen nach Maßgabe der §§ 135 ff vor. Der Umstand, daß der Bund von dieser Kompetenz etwa im Hinblick auf di... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs3
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 3 BPGG kommt es nicht darauf an, ob die dort genannten Personen einen Anspruch auf pflegebezogene Geldleistung haben, sondern ganz unabhängig davon nur darauf, ob sie einen Anspruch auf eine "Pension, einen Ruhe(Versorgungs)genuß oder eine gleichartige Geldleistungen aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung" haben. Entscheidungstexte 10 ObS 26... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs2BPGG §3 Abs3TirPGG §3 Abs3 lita
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 3 lit a des Tiroler Pflegegeldgesetzes, LGBl 1993/55, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige einer Personengruppe angehört, die nach § 3 Abs 2 oder 3 BPGG in den Kreis der nach dem BPGG anspruchsberechtigten Personen einbezogen werden kann. Ob eine solche Einbeziehung tatsächlich erfolgt ist, hat nach dem Wortlaut und Sinn der zitierten Bestimmun... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z7BPGG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Profeß kommt eine zivilrechtlich relevante Vertragswirkung zu. Bezüglich der Versorgung des Professen verpflichtet sich das Ordensinstitut, ihm lebenslang den angemessenen Unterhalt zu gewähren und auch das zur Verfügung zu stellen, was zur Erfüllung der Berufung im allgemeinen wie auch der übertragenen besonderen Aufgaben erforderlich ist. Dabei wird es sich in erster Linie um Sachleistungen un... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs3TirPGG §3 Abs3 lita
Rechtssatz: Da Ordensangehörige aus dem Profeßverhältnis keinen Anspruch auf eine Pension oder einen Ruhe(Versorgungs)genuß beziehungsweise eine andere derartige Geldleistung haben, können sie nicht in den anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 3 Abs 1 BPGG einbezogen werden, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs 3 BPGG nicht vorliegen. Die Zuständigkeit zur Gewährung von Pflegegeld an Ordensangehörige l... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs3
Rechtssatz: Was in § 3 Abs 3 BPGG unter "Pension" zu verstehen ist, wird im Gesetzestext nicht definiert und in den Materialien nicht erläutert. Soweit im BPGG der Begriff Pension verwendet wird (zum Beispiel § 3 Abs 1 Z 1, § 22 Abs 1 Z 1), sind darunter laufende Geldleistungen, nicht aber etwa Sachleistungen zu verstehen. Der Begriff "Ruhe(Versorgungs)genuß" kommt aus dem Dienstrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten (... mehr lesen...