Norm
BPGG §3 Abs3Rechtssatz
Nach § 3 Abs 3 BPGG kommt es nicht darauf an, ob die dort genannten Personen einen Anspruch auf pflegebezogene Geldleistung haben, sondern ganz unabhängig davon nur darauf, ob sie einen Anspruch auf eine "Pension, einen Ruhe(Versorgungs)genuß oder eine gleichartige Geldleistungen aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung" haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106523Dokumentnummer
JJR_19961022_OGH0002_010OBS00267_9500000_004