Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der erhöhte Kündigungsschutz des § 37 Abs 2 Wiener Personalvertretungsgesetz durch Befassung des Zentralausschusses auch Vertragsbediensteten zuteil wird, welche zwar Wahlwerber waren, aber kein Vertretungsmandat erlangten, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 528a iVm § 510 A... mehr lesen...
Norm: PVG §25 Abs2
Rechtssatz: In der Regel ist in einer bloßen Durchschnittslaufbahn keine Benachteiligung zu erblicken. Eine Benachteiligung liegt aber jedenfalls darin, wenn die geringere Eignung eines Bediensteten für eine bestimmte Planstelle mit seinem Verhalten als Personalvertreter begründet würde; selbst aus einem gesetzwidrigen Verhalten eines Personalvertreters dürfen niemals Schlüsse gezogen werden, die die Laufbahn nachteilig beein... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd13PVG §25 Abs2
Rechtssatz: Der Personalvertreter hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Rechtsakte, die seine Laufbahn nicht benachteiligen, dem Beamten können aber aus einer Benachteiligung Schadenersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz entstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 45/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 45/95 ... mehr lesen...
Norm: PVG §25 Abs2
Rechtssatz: § 25 Abs 2 PVG fordert nicht die besondere Behandlung von Personalvertretern bei Ernennungen, sondern nennt nur eine mögliche Form des Ermessensmißbrauchs. Der Beamte darf weder wegen der Zugehörigkeit zur Personalvertretung noch wegen der Art seines Auftretens als Personalvertreter benachteiligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 45/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...