Begründung: Der Kläger war ab 25.Juni 1982 als Vertragsbediensteter in der Funktion eines Munitionsfacharbeiters in der Heeresmunitionsanstalt Großmittel beschäftigt. Bei dieser Dienststelle besteht ein Dienststellenausschuß. Die Heeresmunitionsanstalt Großmittel untersteht dem Heeresmaterialamt, bei dem ein Fachausschuß eingerichtet ist. Beim übergeordneten Bundesministerium für Landesverteidigung besteht ein Zentralausschuß. Der Leiter der Heeresmunitionsanstalt Großmittel beant... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10 Abs1PVG §10 Abs5PVG §10 Abs6PVG §10 Abs9PVG §11 Abs1 Z14PVG §12 Abs1 lita
Rechtssatz: Beantragt der Dienststellenausschuß nach rechtzeitiger Verständigung von der Absicht des Dienststellenleiters, die Kündigung eines Bediensteten zu beantragen, nicht gemäß § 10 Abs 5 PVG die Vorlage an die übergeordnete Dienststelle, sondern stimmt er der Maßnahme zu, dann ist der Leiter der übergeordneten Dienststelle nicht verpfl... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10 Abs1PVG §10 Abs5PVG §10 Abs6PVG §10 Abs9PVG §11 Abs1 Z14PVG §12 Abs1 lita
Rechtssatz: Beantragt der Dienststellenausschuß nach rechtzeitiger Verständigung von der Absicht des Dienststellenleiters, die Kündigung eines Bediensteten zu beantragen, nicht gemäß § 10 Abs 5 PVG die Vorlage an die übergeordnete Dienststelle, sondern stimmt er der Maßnahme zu, dann ist der Leiter der übergeordneten Dienststelle nicht verpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien ermächtigte den Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien am 18.11.1983, den Kläger in den Justizdienst aufzunehmen. Der Kläger wurde mit schriftlichem Dienstvertrag vom 1.12.1983 von diesem Tag an als Vertragsbediensteter des Entlohnungsschemas I, Entlohnunsgruppe e, in den Bundesdienst für den Dienstort Wien aufgenommen und vereinbarungsgemäß beim Landesgericht für Strafsachen Wien zur Dienstleitung heran... mehr lesen...
Norm: PVG §8 Abs1PVG §11 Abs1 litc
Rechtssatz: Bei nachgeordneten Dienststellen beschäftigte - Bedienstete des Justizressorts fallen regelmäßig in den Wirkungsbereich von zwei oder drei verschiedenen Personalvertretungsorganen (Dienststellenausschluß, Fachausschuß, Zentralausschuß). Entscheidungstexte 4 Ob 171/85 Entscheidungstext OGH 14.01.1986 4 Ob 171/85 Veröff: SZ 59/2 =... mehr lesen...