Die Beschwerdeführerin ist ein Verein nach dem VereinsG 1951. Ihre Statuten lauten auszugsweise: "§ 1 Name, Sitz, Wirkungsbereich, Grundsätze 1. Der Verein führt den Namen "LEBENSHILFE TIROL - Gesellschaft für behinderte Menschen". (...) 4. Er ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete, politisch und konfessionell unabhängige Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit geistiger und m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §83 Abs5;
Rechtssatz: Die Bestellung eines Bevollmächtigten schließt zwar nach § 83 Abs 5 BAO nicht aus, dass sich die Abgabenbehörde unmittelbar an den Vollmachtgeber selbst wendet, eine Aufforderung der Behörde an die Partei zur selbstständigen Mitwirkung (verbunden mit der Androhung, dass bei nicht fristgemäßer Befolgung eine Präklusion eintritt), ... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungs(Einkommensteuer)akten des Beschwerdeführers befindet sich eine Vollmachtsurkunde vom 18. Oktober 1991, in der der Beschwerdeführer eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft bevollmächtigt, ihn in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden und Personen rechtsgültig zu vertreten. Die Vollmacht enthält auch die ausdrückliche Ermächtigung zum Empfang von Schriftstücken der Abgabenbehörde, "... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §83 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/24 92/17/0234 3 Stammrechtssatz § 60 Abs 5 Stmk LAO bedeutet nicht, daß Verfahrenshandlungen im Abgabenverfahren der Partei gegenüber, die sich durch einen gewillkürten Vertreter vertreten läßt, zu setzen wären. Grundsätzlich bewirkt die Bestellung eines Vertreters, daß Verfahrenshandlungen die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 163 KG G im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, auf welcher eine Wohnanlage errichtet ist. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. November 1980 wurde für die Liegenschaft eine zwanzigjährige Grundsteuerbefreiung in Höhe von 78 v.H. gewährt und der Beginn der Grundsteuerbefreiung mit 1. Jänner 1974 und das Ende der Befreiung mit 31. Dezember 1993 festgelegt. Auf Grund der Novelle zum Steiermärkisch... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;BAO §83 Abs5;LAO Stmk 1963 §60 Abs1;LAO Stmk 1963 §60 Abs2;LAO Stmk 1963 §60 Abs5;LAO Stmk 1963 §81 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: § 60 Abs 5 Stmk LAO bedeutet nicht, daß Verfahrenshandlungen im Abgabenverfahren der Partei gegenüber, die sich durch einen gewillkürten Vertreter... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1988, Zl. 87/16/0116, teilweise veröffentlicht in der ÖStZB 4/1989, S. 60, verwiesen. Ergänzend ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Mit Schreiben vom 18. August 1987 ersuchte die FLD (in der Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer - hier und in der Folge zuhanden seines damaligen (und nunmehrigen) Vertreteres -, bis zum 30. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §83 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
Rechtssatz: Wenngleich nach § 83 Abs 5 BAO die Bestellung eines Bevollmächtigten nicht ausschließt, daß sich die Abgabenbehörde unmittelbar an den Vollmachtgeber selbst wendet oder der Vollmachtgeber im eigenen Namen Erklärungen abgibt, kann aus dieser Gesetzestelle keineswegs die Verp... mehr lesen...