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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §83 Abs5;Rechtssatz
Die Bestellung eines Bevollmächtigten schließt zwar nach § 83 Abs 5 BAO nicht aus, dass sich die Abgabenbehörde unmittelbar an den Vollmachtgeber selbst wendet, eine Aufforderung der Behörde an die Partei zur selbstständigen Mitwirkung (verbunden mit der Androhung, dass bei nicht fristgemäßer Befolgung eine Präklusion eintritt), muss zwingend dem Vertreter zugestellt werden, damit dessen Kenntnis gesichert und damit die Möglichkeit gewährleistet ist, im Rahmen der Vertretungsbefugnisse die Partei zu beraten, auf die Bedeutung der verlangten Erklärung hinzuweisen und auf den Inhalt insbesondere vom Standort der Sachkundigkeit und Sachrichtigkeit einzuwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999160091.X08Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013