Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Siehe:
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu nicht ausreichten, es sei denn, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nicht die Schuldlosigkeit des Bf an den schlechten wirtschaftslichen Verhältnissen der GmbH war zu beweisen, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschulden mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984130198.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;
Rechtssatz: Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltenden Lohnsteuer aus, so ergibt sich schon aus der Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG die Verpflichtung, einen entsprechend niedrigeren Bet... mehr lesen...
Laut Gesellschaftsvertrag vom 14. Mai 1980 war der Beschwerdeführer einer der beiden einzelzeichnungs- und einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der A-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden Text "Ges .m .b .H."), an deren Stammkapital von insgesamt S 100.000,-- er auch mit einer Stammeinlage von S 20.000,-- als Gesellschafter beteiligt war. Zufolge einer Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Gesellschafterbeschluss vom 14. Oktober 1980 war der bis dahin zweite ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und Geschäftsführer der W-Vertriebs Ges. m. b. H., deren Gründung am 14. Februar 1972 im Handelsregister protokolliert worden ist. Das Finanzamt nahm, da Abgaben dieser Ges. m. b. H. nicht entrichtet wurden, den Beschwerdeführer mit Haftungsbescheid vom 15. Jänner 1976 als Haftungspflichtigen über einen Gesamtbetrag von S 2,378.296,-- in Anspruch (es handelte sich dabei um Lohnsteuer 1973 bis 1975, Dienstgeberbeitrag 1973 bis 1975, Umsatzsteuer ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1980:1980001383.X01 Im RIS seit 19.02.2020 Zuletzt aktualisiert am 19.02.2020 mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien hatte die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 27. Dezember 1977 unter Berufung auf die §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. für Wien Nr. 21/1962 (WAO), in Verbindung mit den §§ 2 und 5 leg. cit., in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 4/1974, als Geschäftsführerin der S Ges.m.b.H. für die in der Zeit vom 1. April 1977 bis 9. Juli 1977 entstandene Getränkesteuerschuld der ehemaligen Abgabepflichtigen, S Ges.m.b.H. in Wien, X-St... mehr lesen...