Die Beschwerdeführerin bedient sich zur Verwaltung ihrer Liegenschaften der "R-Gesellschaft m.b.H." (im folgenden: Verwaltungsgesellschaft). Entsprechend ihrem Antrag, bei welchem sie gleichfalls durch die Verwaltungsgesellschaft vertreten war, wurde der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) vom 24. Juni 1984 die Bewilligung der Selbstberechnung der Gebühren für Bestandverträge gemäß § 3 Abs. 4 GebG 1957 erteilt.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §308;BAO §310 Abs3;GebG 1957 §3 Abs4 idF 1981/048;
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzungsmöglichkeit besteht bei Fristen unabhängig davon, ob die Frist ein Verfahren einleitet oder ob sie innerhalb eines Verfahrens besteht (Ritz, BAO Kommentar, Randziffer 3 zu § 308 BAO unter Hinweis auf § 310 Abs 3 BAO). A... mehr lesen...
Die in der Kanzlei eines Wirtschaftstreuhänders verfaßte und vom Beschwerdeführer selbst unterschriebene, beim Finanzamt Bregenz am 23. Dezember 1991 eingegangene Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1989 weist keine steuerpflichtigen Umsätze, wohl aber abziehbare Vorsteuern in Höhe von S 25.242,-- aus. Weder in dieser Erklärung noch zuvor hatte der Beschwerdeführer den Antrag auf Regelbesteuerung gemäß § 21 Abs. 8 UStG gestellt. Mit Schriftsatz vom 20. Jänner 1992 stellte der durch den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §310 Abs3 idF 1980/151;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Die Frist zur Einreichung einer Erklärung gemäß § 21 Abs 8 UStG 1972 ist im Sinne des § 310 Abs 3 zweiter Satz BAO idF der Novelle BGBl 1980/151 einer Wiedereinsetzung zugänglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150100... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte gegen die am 8. Juni 1984 zugestellten, im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Bescheide am 18. Juni 1984 eine Berufung ein, die den Erfordernissen des § 250 Abs 1 lit b bis d BAO nicht entsprach. Mit Bescheid vom 5. Juli 1984, zugestellt am 10. Juli 1984, forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der von diesem erbetenen Frist auf, die inhaltlichen Mängel der Berufung bis zum 15. August 1984 zu beheben, widrigenfalls die Berufun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §310 Abs3;BAO §311 Abs1;BAO §85 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 212;
AnwBl 4/1991, S 262;
Rechtssatz: Wird innerhalb einer von der Abgabenbehörde zur Mängelbehebung gesetzten Frist ein Fristverlängerungsansuchen gestel... mehr lesen...