RS Vwgh 1994/11/4 92/16/0167

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Veröffentlicht am 04.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §308;
BAO §310 Abs3;
GebG 1957 §3 Abs4 idF 1981/048;

Rechtssatz

Die Wiedereinsetzungsmöglichkeit besteht bei Fristen unabhängig davon, ob die Frist ein Verfahren einleitet oder ob sie innerhalb eines Verfahrens besteht (Ritz, BAO Kommentar, Randziffer 3 zu § 308 BAO unter Hinweis auf § 310 Abs 3 BAO). Allerdings ist das Vorliegen einer Fristversäumnis Voraussetzung; soweit der Wiedereinsetzungsantrag die Versäumung der Frist zur Eintragung in das Gebührenjournal betrifft, liegt eine der Wiedereinsetzung zugängliche Versäumung einer Frist in Wahrheit jedoch nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160167.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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