RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §310 Abs3 idF 1980/151;
UStG 1972 §21 Abs8;

Rechtssatz

Die Frist zur Einreichung einer Erklärung gemäß § 21 Abs 8 UStG 1972 ist im Sinne des § 310 Abs 3 zweiter Satz BAO idF der Novelle BGBl 1980/151 einer Wiedereinsetzung zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150100.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten