1.1. Mit Bescheid vom 10. September 1992 setzte das Landesabgabenamt für Vorarlberg gegenüber der beschwerdeführenden Partei die Anzeigenabgabe für Anzeigen im X-Fernseh-Magazin für den Zeitraum Juli 1992 in Höhe von S 24.967,-- fest. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Bescheid vom 8. Juli 1993 - dem angefochtenen Bescheid - wies die Vorarlberger Landesregierung diese Berufung als unbegründet ab. 1.2. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende Beschwe... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §127 Abs6;AbgVG Vlbg 1984 §127 Abs8;BAO §305 Abs3;BAO §307;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Durch die bescheidmäßige Abgabenvorschreibung (unter gleichzeitiger Wiederaufnahme des Verfahrens) durch die Abgabenbehörde erster Instanz werden in derselben Sache die Rechtswir... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §127 Abs6;BAO §305 Abs3;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/02/23 95/17/0026 2 Stammrechtssatz Wenn der seinerzeitige erstinstanzliche Abgabenbescheid in der Berufungsentscheidung (dem nunmehr angefochtenen Bescheid) aufgegangen ist, geht die im Wiederaufna... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. Juni 1994 setzte das Landesabgabenamt für Vorarlberg gegenüber der beschwerdeführenden Partei die Anzeigenabgabe für die in Vorarlberg erschienenen Ausgaben 1 bis 3 des Druckwerkes "Vorarlberg V" nach den §§ 1 bis 5 des Anzeigenabgabegesetzes, LGBl. Nr. 30/1990, in der Höhe von S 38.808,-- fest; vorgeschrieben wurde auch ein Säumniszuschlag in Höhe von S 596,70. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Bescheid vom 30. November 1994 - dem angefochtene... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §127 Abs6;BAO §305 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der seinerzeitige erstinstanzliche Abgabenbescheid in der Berufungsentscheidung (dem nunmehr angefochtenen Bescheid) aufgegangen ist, geht die im Wiederaufnahmebescheid der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte, auf den erst... mehr lesen...