Entscheidungen zu § 303 Abs. 1 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Beschluss 2001/11/26 B1037/01

Begründung: I. 1. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 29. Mai 2001 wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für den Zeitraum 1995 bis 1998 zur Entrichtung vorgeschrieben. In der
Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, daß für diese Einkünfte zwar vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers Lohnsteuer bereits im Haftungsweg entrichtet... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 26.11.2001

RS Vfgh 2001/11/26 B1037/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitBAO §303 Abs1 litbVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge materieller Klaglosstellung angesichts der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Der beim Verfassungsgerichtshof bekämpfte Bescheid wurde zwar nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.11.2001

TE Vfgh Erkenntnis 1990/12/6 B783/89

Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die beschwerdeführende Gesellschaft ist zufolge einer mit 30. Juni 1977 erfolgten Unternehmenseinbringung Rechtsnachfolgerin der E KG. b) Mit Bescheid vom 23.3.1976 nahm das Finanzamt Linz die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Vereinigten Essigwerke für 1974 vor. Dabei wurde eine Ablösezahlung von S 620.000 an eine Gesellschafterin bei dieser zur Gänze als Gewinnanteil (Sondervergütung) behandelt, wodurch sich bei den übrigen Ges... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 06.12.1990

RS Vfgh 1990/12/6 B783/89

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBAO §303 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung; einseitige Anwendung der Vorschriften über die Wiederaufnahme bloß zum Nachteil des Steuerpflichtigen; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Verletzung von Treu und Glauben; gleichheitswidrig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.12.1990

TE Vfgh Erkenntnis 1984/10/10 B20a/80, B20b/80

Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. ist Geschäftsführer des R und R L-GesmbH (künftig kurz: GesmbH), an der er mit 90 vH beteiligt ist. Er ist Angestellter dieser Gesellschaft und bezieht als solcher von ihr ein Gehalt. Er ist weiters (einziger) Kommanditist der R und R L-GesmbH & CO KG (künftig kurz: KG); als Komplementär der KG tritt die erwähnte GesmbH auf. Im Zuge einer am 9. und 10. Jänner 1979 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, daß der Bf. seinem Ar... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.10.1984

RS Vfgh 1984/10/10 B20a/80, B20b/80

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §303 Abs1EStG §46 Abs1 Z2EStG §82 Abs1
Rechtssatz: EStG 1972; denkmögliche Annahme des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des §46 Abs1 Z2 für eine Anrechnung der nachgeforderten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer BAO; denkmögliche Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages gemäß §303 Abs1; daher kein Indiz für W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.10.1984

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