IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Bescheid des Vorstandes des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk *** vom 27. Jänner 2020, o. Zl. betreffend Festsetzung der Abfallwirtschaftsgebühr zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch: des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, als der Abgabenbescheid des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: AWG 2002 §23AWG 2002 §24BAO §295a
Rechtssatz: Eine im Abgabenbescheid festgesetzte Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe gilt solange für die Folgejahre, bis sich die Bemessungsgrundlagen ändern. Dies kann sein eine Änderung entweder des zugeteilten Behältervolumens, der Grundgebühr oder – im Hinblick auf die Berechnung des Bereitstellungsanteil... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: AWG 2002 §23AWG 2002 §24BAO §295a
Rechtssatz: Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr für den selben Abgabenschuldner und dieselbe Liegenschaft steht bei unveränderten Verhältnissen das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide vertreten durch RA C, ***, ***, vom 11. Jänner 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 13. Dezember 2017, Zl. ***, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 14. September 2017 betreffend Rückzahlung einer Aufschl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: BAO §295aBauO NÖ 2014 §38 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen ist (vgl. Beiser in Tanzer, Die BAO im 21. Jahrhundert, 151). Durch das Erlöschen der Baubewilligung na... mehr lesen...