Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.04.2020Norm
AWG 2002 §23Rechtssatz
Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr für den selben Abgabenschuldner und dieselbe Liegenschaft steht bei unveränderten Verhältnissen das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen.
Schlagworte
Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; Abgabenfestsetzung; Bemessungsgrundlage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.279.001.2020Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020