RS Lvwg 2020/4/9 LVwG-AV-279/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.04.2020

Norm

AWG 2002 §23
AWG 2002 §24
BAO §295a

Rechtssatz

Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr für den selben Abgabenschuldner und dieselbe Liegenschaft steht bei unveränderten Verhältnissen das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen.

Schlagworte

Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; Abgabenfestsetzung; Bemessungsgrundlage;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.279.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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