Entscheidungen zu § 292 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-95 von 95

RS Vwgh 1987/9/22 85/14/0038

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §292;VwGG §26 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/2, S 102;
Rechtssatz: Für den Präsidenten der Finanzlandesdirektion beginnt die Beschwerdefrist mit der Zustellung der Entscheidung an den Berufungswerber zu laufen (Hinweis E 12.1.1971, 1169/70, E 2.3.1971, 1159/70, E 19.5.1971, 200/70, E 16.5.1974, 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 85/14/0038

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1669/73 E 13. Mai 1975 VwSlg 4836 F/1975 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält § 292 BAO für verfassungsrechtlich unbedenklich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985140038.X03 Im RIS seit 22.09.1987 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/1/21 86/13/0190

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §292;VwGG §22;VwGG §26 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bringt der BMF sein Schreiben, mit dem er üblicherweise eine Beschwerde des Präsidenten der FLD beim VwGH überreicht, innerhalb der Beschwerdefrist ohne diese Beschwerde beim VwGH an, dann ist - sofern nicht schon dem Schreiben des BMF entnommen werden kann, daß dieser nach § 22... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

RS Vwgh 1987/1/21 86/13/0114

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §292;
Rechtssatz: Die Bescherdelegitimation des Präsidenten gem § 292 BAO ist ein auf das Ziel eines in allen Belangen rechtsrichtigen Bescheides gerichtetes Rechtsinstitut, mit dem der in § 114 BAO manifestierte Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verwirklicht werden soll. Diese Legitimation des Präsidenten umfaßt daher auch die Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1977/6/21 2183/75

Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1977

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