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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §292;Rechtssatz
Bringt der BMF sein Schreiben, mit dem er üblicherweise eine Beschwerde des Präsidenten der FLD beim VwGH überreicht, innerhalb der Beschwerdefrist ohne diese Beschwerde beim VwGH an, dann ist - sofern nicht schon dem Schreiben des BMF entnommen werden kann, daß dieser nach § 22 VwGG anstelle des beschwerdeführenden Präsidenten der FLD in das Verfahren eintritt - die nach Ablauf der Beschwerdefrist beim VwGH überreichte Beschwerde des Präsidenten der FLD wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130190.X01Im RIS seit
21.01.1987