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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Rechtssatz
Die Bescherdelegitimation des Präsidenten gem § 292 BAO ist ein auf das Ziel eines in allen Belangen rechtsrichtigen Bescheides gerichtetes Rechtsinstitut, mit dem der in § 114 BAO manifestierte Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verwirklicht werden soll. Diese Legitimation des Präsidenten umfaßt daher auch die Bekämpfung von Mängeln der Berufungsentscheidung, die aus einer kritiklosen Übernahme rechtlich unrichtiger oder nicht in einem mängelfreien Verfahren herbeigeführter Ergebnisse des erstinstanzlichen Verfahrens resultieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130114.X01Im RIS seit
21.01.1987