Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §236FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs3 litf
Rechtssatz: Ein Nachsichtsantrag gemäß § 236 Abs 1 BAO unter dem Gebot der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO und bei Erteilung einer Nachsicht unter vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten steht unter der Sanktion des § 33 Abs 1 FinStrG in Verbindung mit § 33 Abs 3 lit f FinStrG (Stoll BAO S 1362, 2423). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §236FinStrG §33
Rechtssatz: Wahrheitsgemäße Offenlegung bedeutet, daß der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen verschafft wird (Ritz BAO § 119 RN 3). Eine Nachsicht kommt ua dann nicht in Betracht, wenn der Abgabepflichtige in der Vergangenheit abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, insbesondere s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter F*** von der Anklage, er habe "Ende 1983" (ersichtlich gemeint: bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1983) in Paternion vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar der von ihm zu entrichtenden Umsatzsteuer, um 1,650.274 S bewirkt und hiedurch das (Finanz-) Verge... mehr lesen...
Norm: BAO §236FinStrG §29 Abs2
Rechtssatz: Durch eine - innerhalb der Zahlungsfrist (Zahlungsfristen) erteilte - abgabenbehördliche Nachsicht (§ 236 BAO) wird die Höhe der nach § 29 Abs 2 FinStrG maßgebenden Abgabenschuld reduziert. Entscheidungstexte 15 Os 126/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 15 Os 126/87 Veröff: EvBl 1988/71 S 344 = SSt 58/76 = RZ 1988/5 S 19 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die geschäftsführenden Gesellschafter der Firma Obstverwertung A OHG in Rankweil Franz A und Roman A des Vergehens nach § 63 Abs. 1 Z 2 LMG 1975 schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches fällt ihnen zur Last, daß sie als Mittäter in der Zeit vom 25. November 1969 bis zum 20. März 1973 - aus den Entscheidungsgründen in Verbindung mit den dort zitierten Untersuchungszeugnissen ergibt sich eine nähere Eingrenzung des T... mehr lesen...
Norm: BAO §236
Rechtssatz: Zollerlaß (Ermäßigung) durch das BM für Finanzen gemäß Anmerkung 1 zur Zolltarif - Nummer 20.07 ist in unmittelbar die Anwendung einer zolltarifarischen Bestimmung auf den Einzelfall statuierender Verwaltungsakt, den das Gericht weder noch ignorieren darf. Entscheidungstexte 13 Os 59/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 13 Os 59/78 Veröff: EvBl 19... mehr lesen...
Norm: BAO §236
Rechtssatz: Die Verringerung des vom Angeklagten zu bezahlenden Rückstandes an Mineralölsteuer durch eine ihm aus Billigkeitsgründen gewährte Steuernachsicht ist für die Frage nach dem strafbestimmenden Wertbetrag ohne Belang. Entscheidungstexte 12 Os 218/66 Entscheidungstext OGH 23.06.1967 12 Os 218/66 Veröff: EvBl 1968/188 S 301 = SSt 38/40 ... mehr lesen...