Norm
BAO §236Rechtssatz
Die Verringerung des vom Angeklagten zu bezahlenden Rückstandes an Mineralölsteuer durch eine ihm aus Billigkeitsgründen gewährte Steuernachsicht ist für die Frage nach dem strafbestimmenden Wertbetrag ohne Belang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0053414Dokumentnummer
JJR_19670623_OGH0002_0120OS00218_6600000_001