1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 22. November 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 (in der Folge: Wr GebrauchsAbgG) die Erlaubnis erteilt, den öffentlichen Grund beziehungsweise den darüber befindlichen Luftraum vor einem näher bezeichneten Haus im 21. Wiener Gemeindebezirk durch einen gemauerten Buffet-Kiosk im Ausmaß von 82,54 m2 (hievon 24,00 m2 auf öffentlichem Grund) und durch eine Sonnenschutzplache mit 12,20 m Länge und... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §227 Abs4 lita;BAO §92;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs1 idF 2003/042;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §10 Abs1 lita idF 1993/035;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §11 Abs1 idF 1990/043;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §11 Abs3 idF 1990/043;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §4 Abs6 idF 1990/043;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §9 Abs1 idF 2003/042;LAO Wr 1962 §146... mehr lesen...
Gegen den Bescheid, mit dem ab 1. Jänner 1984 gegenüber der Beschwerdeführerin der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent festgesetzt wurden, brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein. Sie begehrte die Aufhebung des Bescheides und führte zur Begründung: aus, er sei erst am 29. Jänner 1990 und somit nach Ablauf der Verjährung gemäß § 207 BAO zugestellt worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §209 Abs1;BAO §210 Abs1;BAO §227 Abs4 lita;BAO §228;BAO §238 Abs2;
Rechtssatz: Im Falle des Verweises eines Abgabenbescheides auf die Lastschriftanzeige bezüglich der Fälligkeit zählt die Bekanntgabe der Lastschriftanzeige zur Erlassung eines dem § 189 Abs 2 BAO entsprechenden Bescheides. Bei einer solchen Konstellation stellt die Zustel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §227 Abs4 lita;BAO §228;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige ist eine schriftliche Verständigung des Abgabepflichtigen über Art, Höhe und Zeitpunkt der Abgabenzahlungsverpflichtung. Der Lastschriftanzeige kommt kein Bescheidcharakter zu (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0127, AW 85/14/0014). Verweist allerdings ein Abgabenbescheid bezü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer der Gesellschafter der Firma O in H. Für diese Firma fielen in den Jahren 1959 bis 1961 größere Guthaben für Ausfuhrvergütungen beim Finanzamt Salzburg an. Das Finanzamt hat nun im genannten Zeitraum von Guthaben auf dem Konto der Gesellschaft, Steuernummer nn1, folgende Beträge auf das persönliche Konto des Beschwerdeführers beim Finanzamt Salzburg, Abteilung Land, Steuernummer nn2, "überrechnet": im Jahre 1959 S 30.926,-- " " 1960 " 48.693,93 und... mehr lesen...
Index: Abgabeverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §227 Abs4 lita
Rechtssatz: Die vom Finanzamt übermittelten Lastschriftanzeigen sind keine einem Rechtsmittelzug unterliegende Bescheide, sondern bloße Mitteilungen über die Buchungen auf einem Steuerkonto (Hinweis E 14.1.1953, 956/51, VwSlg 698 F/1953). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:... mehr lesen...