Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1;GGG 1984 §26;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Richtigkeit der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeteilten Bemessungsgrundlagen können auch noch im Berichtigungsverfahren erhoben werden (Hinweis E 15.11.1990, 89/16/0211), zumal im § 26 GGG eine Neubemessung der Eintragungsgebühr selbst... mehr lesen...
Auf Grund eines Einreichplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit sieben Wohnungen in Wien, S.-Straße 126, vom 21. Juni 1979 erging an den Bauwerber Dipl.-Ing. Norbert K. (gleichzeitig Planverfasser) am 17. März 1980 ein Bescheid des Magistrates der Stadt Wien über die Erteilung der Baubewilligung. Mit einem an die W. GmbH "als Bauwerber und Grundeigentümer" ergangenen Bescheid vom 6. April 1984 wurde auf Grund eines von Dipl.-Ing. K. verfaßten Auswechslungsplanes eine Änderung der B... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0032
93/16/0033
93/16/0034
93/16/0036
93/16/0038
93/16/0037
93/16/0035
Besprechung in:
Österreichische Notariatszeitung 02/2004, S. 33 bis 39;
Rechtssatz: Eine Unbedenklich... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1985 veräußerte die Beschwerdeführerin an die X Gesellschaft m.b.H. je 17/25 Anteile der Liegenschaften EZ 82, 83 und 84, sämtliche des Grundbuches über die Kat. Gem. Z. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuerbefreiung "wegen § 4 Abs. 2 lit. a, und § 4 Abs. 3 GrEStGes." geltend gemacht. Der Erwerbsvorgang blieb zunächst unversteuert. Gleichfalls am 25. Jänner 1985 hatte die X Gesellschaft m. b.H. an R ein Anbot zum Abschluß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1;BAO §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0009 E 28. März 1985 VwSlg 5984 F/1985 RS 4 Stammrechtssatz Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde, aber kein Bescheid (Hinweis E 24.9.1981, 1245/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausfolgung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt nicht die Wirkung einer bescheidmäßigen Feststellung von der Grunderwerbssteuer zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990160011.X04 Im RIS seit 24.05.1991 Zuletzt ak... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 6. Dezember 1986 mit ihrer Schwester einen Teilungsvertrag betreffend die Liegenschaft EZ 20 KG G. Mit Bescheid vom 13. April 1988 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerbsvorgang gegenüber der Beschwerdeführerin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 8.218,-- mit der Begründung: fest, daß die von der Beschwerdeführerin auf Grund des Teilungsvertrages übernommenen Liegenschaften einen Verkehrswert von S 1,239.206,-- besäße... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1; Beachte Besprechung in:RZ 1991/5, S 128; AnwBl 1991/8, S 573;
Rechtssatz: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zwar eine öffentliche Urkunde, jedoch kein Bescheid, sondern eine bloße, der Rechtskraft nicht fähige Mitteilung an das Grundbuchsgericht, daß der Eintragung des Erwerbsvorganges Bedenken der Abgabenbehörde nicht ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BAO §160 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1; Beachte Besprechung in:RZ 1991/5, S 128; AnwBl 1991/8, S 573;
Rechtssatz: Parteien, an die oder in deren Angelegenheiten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ergeht, können der Behörde - etwa durch formlose Anregun... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1; Beachte Besprechung in:RZ 1991/5, S 128; AnwBl 1991/8, S 573; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0031 E 20. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Entscheidung, wie hoch die Bemessungsgrundlage für die Eintragungspflicht ist, haben in allen Fällen die mit der... mehr lesen...