RS Vwgh 1996/8/20 96/16/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.1996
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §160 Abs1;
GGG 1984 §26;

Rechtssatz

Einwendungen gegen die Richtigkeit der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeteilten Bemessungsgrundlagen können auch noch im Berichtigungsverfahren erhoben werden (Hinweis E 15.11.1990, 89/16/0211), zumal im § 26 GGG eine Neubemessung der Eintragungsgebühr selbst nach Eintritt der Rechtskraft der Vorschreibung vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160104.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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