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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
BAO §160 Abs1;Rechtssatz
Einwendungen gegen die Richtigkeit der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeteilten Bemessungsgrundlagen können auch noch im Berichtigungsverfahren erhoben werden (Hinweis E 15.11.1990, 89/16/0211), zumal im § 26 GGG eine Neubemessung der Eintragungsgebühr selbst nach Eintritt der Rechtskraft der Vorschreibung vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160104.X02Im RIS seit
14.01.2002