Beim Beschwerdeführer, der den Gewinn seines Gewerbebetriebes nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, wurde für den Zeitraum 2001 bis 2003 eine Außenprüfung durchgeführt. Im Bericht über diese Prüfung vom 25. Jänner 2005 ist der Betriebsgegenstand u.a. mit Fußboden-, Platten-, und Fliesenlegerei angegeben. Im Bericht vom 10. Juli 2002 über eine den vorangehenden Zeitraum 1998 bis 2000 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung ist festgehalten, dass seinerzeit die Buchhaltung u.a. deshalb nicht ord... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Versicherungsmathematiker tätig. Im Zuge einer für die Jahre 1986 bis 1988 stattfindenden Betriebsprüfung wurde diese Tätigkeit den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass sie keine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 22 EStG 1972 sei, da der Beschwerdeführer bei seiner Tätigkeit mathematische Formeln verwende, die nicht von ihm wissenschaftlich erarbeitet worden seien, sondern regelmäßig auch von ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs1 lite idF 1981/336;BAO §125 Abs6;GewStG §1;
Rechtssatz: Anders als etwa die Gewerbesteuer, die hinsichtlich ihres Steuergegenstandes in § 1 GewStG eine eigenständige Regelung erfährt, knüpft § 125 Abs. 1 lit. e BAO (idF BGBl. Nr. 336/1981) den Eintritt der Buchführungspflicht direkt an den Ausweis eines G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, Provisionsvertreter und Futtermittelhändler, ermittelte seinen Gewinn aus der Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen, im übrigen nach § 4 Abs 3 EStG 1972. Laut Bescheiden des Finanzamtes vom 24. Mai 1985 und vom 6. Juni 1986 erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1984 einen Umsatz von 3,915.592,25 S und im Jahr 1985 einen solchen von 4,196.924,56 S. Diese Bescheide enthielten keinen Hinweis gemäß § 125 Abs 6 BAO. In einem, auf Grund einer im Jahr 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §125 Abs1;BAO §125 Abs6;BAO §92;BAO §93;
Rechtssatz: Bei der in § 125 Abs 6 BAO vor der Novelle BGBl 1993/818 normierten Anordnung, auf die Verpflichtung zur Führung von Büchern im maßgeblichen Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid hinzuweisen, handelt es sich weder um eine gesonderte bescheidmäßige Anordnung noch um einen selbständigen Teil des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §124;BAO §125 Abs1;BAO §125 Abs6;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Führung von Büchern ergibt sich unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Aufzeichnungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150141.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs1;BAO §125 Abs6;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Ist ein Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid iSd § 125 Abs 1 BAO nicht ergangen, kann die Abgabenbehörde im Schätzungswege den... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Nach einem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Finanzamtes vom 3. April 1987 ist der Beschwerdeführer verpflichtet, für seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Bücher zu führen. Mit Dienstbarkeitsbestellungsverträgen vom 29. Dezember 1983 und vom 17. Dezember 1987 räumte der Beschwerdeführer seinem 1972 geborenen Sohn Frank ein unentgeltliches Fruchtgenuß- und Nutzungsrecht über land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen seines Betrieb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §125 Abs1 litd;BAO §125 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des § 125 Abs 3 BAO ist erkennbar, daß es für die Beurteilung, ob die Buchführungsgrenze nach § 125 Abs 1 lit d BAO überschritten ist, ausschließlich auf den nach dem ersten Abschnitt des zweiten Teiles des BewG zu ermittelnden Einheitswert des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftli... mehr lesen...