Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §124;Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Führung von Büchern ergibt sich unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Aufzeichnungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993150141.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.10.2010