RS Vwgh 2003/2/27 99/15/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §125 Abs1 lite idF 1981/336;
BAO §125 Abs6;
GewStG §1;

Rechtssatz

Anders als etwa die Gewerbesteuer, die hinsichtlich ihres Steuergegenstandes in § 1 GewStG eine eigenständige Regelung erfährt, knüpft § 125 Abs. 1 lit. e BAO (idF BGBl. Nr. 336/1981) den Eintritt der Buchführungspflicht direkt an den Ausweis eines Gewinnes aus Gewerbebetrieb ua im letzten Abgabenbescheid. Ein solcher Ausweis ist damit auch im Sinne einer diesbezüglichen Warnfunktion konstitutiv. Mit dem, wenn auch zu Unrecht, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ausweisenden Einkommensteuerbescheid des Beschwerdeführers (hier für das Jahr 1984) wurde demnach keine Buchführungsverpflichtung nach § 125 Abs. 6 BAO ausgelöst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150004.X06

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten