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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §125 Abs1 lite idF 1981/336;Rechtssatz
Anders als etwa die Gewerbesteuer, die hinsichtlich ihres Steuergegenstandes in § 1 GewStG eine eigenständige Regelung erfährt, knüpft § 125 Abs. 1 lit. e BAO (idF BGBl. Nr. 336/1981) den Eintritt der Buchführungspflicht direkt an den Ausweis eines Gewinnes aus Gewerbebetrieb ua im letzten Abgabenbescheid. Ein solcher Ausweis ist damit auch im Sinne einer diesbezüglichen Warnfunktion konstitutiv. Mit dem, wenn auch zu Unrecht, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ausweisenden Einkommensteuerbescheid des Beschwerdeführers (hier für das Jahr 1984) wurde demnach keine Buchführungsverpflichtung nach § 125 Abs. 6 BAO ausgelöst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150004.X06Im RIS seit
23.05.2003