1.1. Die Kontrollorgane einer Zollwacheabteilung beanstandeten am 3. April 2002, dass am PKW des Beschwerdeführers die Jahresvignette über die Entrichtung der zeitabhängigen Autobahnmaut vorschriftswidrig - lediglich mit einer Selbstklebefolie - an der Windschutzscheibe angebracht gewesen sei. Gemäß § 12 Abs. 3 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201, in der geltenden Fassung, wurde vom Beschwerdeführer wegen nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der zeitabhängigen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §112 Abs1;BAO §112 Abs2;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise ist generell die Behörde berufen, der gegenüber das ordnungswidrige Verhalten gesetzt wurde bzw. der gegenüber die beleidigenden Ausdrücke in Schriftform gefallen sind, wobei selbst der Sache der Eingabe nach unzuständige Behörden di... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid und den sonstigen Beschwerdebeilagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer hat in einem inhaltlich eine Berufung gegen Abgabenbescheide darstellenden Schriftsatz u.a. folgende Formulierungen verwendet: "..... daß beim Finanzamt neuerdings Bazarmethoden angewendet werden", "Die Heraufsetzung der AfA auf 5 Jahre durch den Bescheidverfasser entbehrt jeder sachlichen Gr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 2 Stammrechtssatz Auf die Beleidigungsabsicht kommt es ebensowenig an (Hinweis E 29.4.1987, 87/01/0048) wie auf den Endzweck der Eingabe (Hinweis E 22.12.1969, 1119/69, VwSlg 7699 A/1969). Auch kann das ordnungswidrige Verhalten nicht damit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Akte der Rechtsverfolgung dürfen nicht durch übertriebene Empfindlichkeit der Behörde behindert werden (Hinweis E VfGH 12.3.1992, B 101/91). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150125.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Daß auf den Abgabepflichtigen wegen seiner Tätigkeit als Autor und Regisseur ein anderer (milderer) Maßstab anzuwenden wäre als bei eine derartige Tätigkeit nicht ausübenden Einschreitern, entbehrt einer Grundlage im Gesetz. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 1 Stammrechtssatz Beleidigende Schreibweise liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein unziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Dabei ist es ohne Belang, ob sich die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/30 89/14/0144 7 Stammrechtssatz Unter einer beleidigenden Schreibweise ist nicht nur eine solche zu verstehen, die geeignet ist, ein Behördenorgan in seiner Ehre herabzusetzen; vielmehr ist als "beleidigende Schreibweise" auch eine solche anzusehen, die d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 2.000,-- verhängt. Im einzelnen wurde in nachstehenden schriftlichen Äußerungen der Beschwerdeführerin eine beleidigende Schreibweise erblickt: 1. Zahlungserleichterungsansuchen vom 21. Juni 1987: "... zumal bei einem anhängigen Berufungsverfahren die zwangsweise... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Eine beleidigende Schreibweise kann auch vorliegen, wenn das hinter den gewählten Worten stehende Anliegen berechtigt ist. Beleidigend ist eine Ausdrucksweise, wenn sie den Boden sachlicher Kritik verläßt und demjenigen eine niedrige Gesinnung und eine nach der Sittenordnung verpönte Vorgan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Da die Verhängung einer Ordnungsstrafe nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern dazu dient, eine Person zur Besserung ihres Verhaltens im Abgabenverfahren zu bewegen, vermag eine "Kosten-Nutzen-Rechnung", bei der die Kosten der Vorschreibung der Ordnungsstrafe der Höhe der Or... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Unter einer beleidigenden Schreibweise ist nicht nur eine solche zu verstehen, die geeignet ist, ein Behördenorgan in seiner Ehre herabzusetzen; vielmehr ist als "beleidigende Schreibweise" auch eine solche anzusehen, die das Verhandlungsklima zwischen Behörde und Einschreiter durch unsachl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;BAO §273;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Da eine Berufung bzw ein Antrag auf Entscheidung über eine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung durch die Abgabenbehörden erster Instanz erledigt werden können, sie es mit Zurückweisung (§ 273 und § 276 Abs 1... mehr lesen...