Mit Bescheid vom 15. November 1995 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftenden für Abgabenschulden einer GmbH heran. Dieser Bescheid wurde durch Hinterlegung am 20. November 1995 zugestellt. Mit Schreiben vom 15. Dezember 1995, beim Finanzamt am selben Tag persönlich überreicht, beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 31. Dezember 1995. Über diesen Antrag sprach das Finanzamt nicht ab. Mit Schreiben vom 2. Jänner 1996, zur Post ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;
Rechtssatz: Die Hemmung iSd § 245 Abs 3 BAO kann nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt worden ist, abläuft und daß der zweite Satz des § 245 Abs 4 legcit zur Anwendung kommt, wenn die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. März 1993 schrieb die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung dem Beschwerdeführer die Motorbootabgabe für das Jahr 1993 in der Höhe von S 36.000,-- aufgrund der Bestimmungen des Motorbootabgabegesetzes 1992, LGBl. für Kärnten Nr. 10/1993 (im folgenden: Krnt MotorbootAbgG 1992), vor. Der Beschwerdeführer sei laut Zulassungsurkunde vom 23. April 1992 Verfügungsberechtigter eines Motorbootes mit einer Antriebsleistung von 250 kW, welches... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37102 Motorbootabgabe Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3;BAO §210 Abs3;LAO Krnt 1991 §158 Abs2;LAO Krnt 1991 §84 Abs3;MotorbootabgabeG Krnt 1992 §7 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs 1 Krnt MotorbootabgabeG 1992 ist die Abgabe jeweils am 1.5. für das ganze Jahr zu entrichten. Insoweit der angefochtene Bescheid die Entrichtung bis spätestens 1... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151BAO §221 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1982/19, S 284;
Rechtssatz: Die Fristbestimmungen der BAO gelten sowohl für die Fristen des Verfahrensrechtes wie auch für die des materiellen Rechtes (Hinweis E 12.11.1981, 3706/80, Besprechung in ÖStZB 1982/19, Seite 284).... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151
Rechtssatz: Es kommt einerseits nicht auf den Tag des Einlangens eines Schriftsatzes (hier: Antrag auf Stundung einer Abgabenschuld) bei der Abgabenbehörde und andererseits auch nicht auf das Datum des Schriftsatzes, sondern unter der Voraussetzung des Einlangens des Schriftsatzes ... mehr lesen...