1. Unstrittig ist, dass die revisionswerbende Gesellschaft (Revisionswerberin) am oben genannten Standort einen Betrieb (ein Unternehmen) betreibt und dort Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf privatrechtlichen Verträgen beruhen, beschäftigt. Die Revisionswerberin stellt in ihrem Betrieb ganzjährig in der Halle mit Armierungseisen bewehrte Betonsegmente für Betontürme von Windkraftanlagen her. Dabei fertigt ein Teil der Arbeitnehmer (die Baueisenbieger) die Bewehrungen an, die ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG
Rechtssatz: Dem BUAG unterliegen nicht nur Betriebe, die eine Tätigkeit im gesamten oder überwiegenden Umfang einer der aufgezählten Betriebsarten ausüben. Es sind vielmehr auch solche Betriebe umfasst, die sich auf einen kleineren Teilbereich bzw. auf einzelne Tätigkeiten spezialisiert haben. Die Qualifizierung als Spezialbetrieb setzt freilich voraus, dass es sich ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Auf Antrag der an diesem Verfahren mitbeteiligten Partei vom 6. Juli 1983 wurde der beschwerdeführenden Partei mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 3. Wiener Gemeindebezirk vom 13. Juli 1983 aufgetragen, als Betriebsnachfolgerin des Betriebes Hans S (- über das Vermögen des Genannten war, wie den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens entnommen werden konnte, mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen vom 4. Oktober 1982 der Konkurs eröffnet worden -)... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BArbUG 1972 §25 Abs7;BUAG §25a idF 1989/363 ;
Rechtssatz: In der Frage der Betriebsnachfolgehaftung ist - in gleicher Weise wie beim ASVG (Hinweis E 21.11.1989, 88/08/0130; E 22.9.1988, 87/08/0062) - unter Berücksichtigung des zu beurteilenden Anspruches und mangels einer anders lautenden Übergangsregel die erst mit 1.8.1989 in Kraft getretene inhaltliche Neuregelung der B... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BArbUG 1972 §25 Abs7;BUAG §25a idF 1989/363;
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Umschreibung des Begriffes der Betriebsnachfolge enthält weder das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz noch das ASVG. Die beinahe wörtliche Übereinstimmung des § 67 Abs 4 ASVG idF vor der 41. ASVG-Nov, ihr gleicher Regelungsinhalt und Sinn mit der Best... mehr lesen...