Mit Rückstandsausweis vom 5. Februar 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Ing. F. N. GmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 2,118.084,-- für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsauswe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001
Rechtssatz: Hinsichtlich der Zulässigkeit der Erlassung eines Rückstandsausweises gegen die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen gilt, dass die Verfahrensvo... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 19. Oktober 1994 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der K Gesellschaft m.b.H., ordnungsgemäß vorgeschriebene, rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 239.283,-- für den Zeitraum März 1993 bis August 1993 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsausweis erhob die Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754;BUAG §40 Abs1d idF 1996/754;
Rechtssatz: § 25 Abs 3 bis 8 BUAG gilt gemäß § 25a Abs 7 letzter Satz BUAG idF BGBl Nr 1996/754 auch für die Auferlegung der Zuschlagshaftung auf die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen. Diese Gesetzesstelle trat z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Betriebes, der sich hauptsächlich mit der Montage von Fertigteil-Zwischendecken befaßt. Mit Schreiben vom 13. November 1991 schrieb die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (in der Folge kurz: mP) dem Beschwerdeführer Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) vor, weil sie die Auffassung vertrat, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes auf den Betrieb des Beschwerdeführers anzuwenden seien. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §2;BUAG §25 Abs6 idF 1989/363;BUAG §25 Abs7 idF 1989/363;
Rechtssatz: Der Geltungsbereich des BUAG ist in dessen Abschnitt I geregelt. Gem § 1 Abs 1 BUAG gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, für Arbeitnehmer (Lehrlinge), deren Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs6 idF 1989/363;BUAG §25 Abs7 idF 1989/363;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des durchgeführten Verfahrens eine Feststellung gem § 25 Abs 6 BUAG (wie im Beschwerdefall) gewesen, weil der Arbeitgeber die Zuschlagsvorschreibung der Urlaubskasse und Abfertigungskasse mit der
Begründung: bestritten hat,(mit seinem Betrieb) nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §2;BUAG §25 Abs6 idF 1989/363;BUAG §25 Abs7 idF 1989/363;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand eines Verfahrens nach § 25 Abs 6 BUAG ist die Frage, ob ein "Arbeitgeber" in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt oder nicht, dh ob sein Betrieb (seine Unternehmung) zu jenen zu zählen ist, die in § 2 BUAG aufgezählt oder umsc... mehr lesen...