1 Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte gegenüber der Revisionswerberin am 25. Juli 2019 einen Rückstandsausweis aus, in dem offene Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) sowie Nebengebühren für den Zeitraum Juli 2017 von insgesamt 15.015,24 € ausgewiesen wurden. 2 Die Revisionswerberin erhob dagegen Einspruch und bestritt die Anwendbarkeit des BUAG und - aus Vorsichtsgründen, sollte die Anwendbarkeit doch gegeben se... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs5
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Einspruch nach § 25 Abs. 5 BUAG ungeachtet seiner Bezeichnung kein Rechtsmittel gegen den Rückstandsausweis, sondern ein Antrag auf Einleitung des Verwaltungsverfahrens über den zu Grunde liegenden Anspruch (vgl. VwGH 1.4.2009, 2006/08/0205). Die Sache eines solchen Verfahrens ist aber d... mehr lesen...
1 Die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte gegenüber dem Revisionswerber am 20. Dezember 2016 und 21. Dezember 2016 Rückstandsausweise aus, aus denen sich unter Berücksichtigung einer nachfolgenden "Gutschrift" offene Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) von EUR 2.560,27 und EUR 389,84 ergaben. Der Revisionswerber erhob dagegen Einsprüche und bestritt die Anwendbarkeit des BUAG. 2 Mit Bescheid vom 17. März 2017 sprach die ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs5BUAG §25 Abs6
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs. 5 BUAG hat die Bezirksverwaltungsbehörde nach einem Einspruch gegen einen gemäß § 25 Abs. 3 BUAG ergangenen Rückstandsausweis mit Bescheid über die Richtigkeit der Vorschreibung zu entscheiden. In der
Begründung: dieser Entscheidung ist im Fall der Bestreitung die Vorfrage zu beantworten, ob der Arbeitgeber den Vorschri... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 teilte die BUAK der mitbeteiligten Partei mit, dass sie vier näher genannte Arbeitnehmer, die dem BUAG unterlägen (§ 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 BUAG), mindestens drei Zuschlagzeiträume hindurch nicht gemäß § 22 BUAG gemeldet habe. Somit gelange § 27 BUAG zur Anwendung (Einbeziehung ins System der BUAK). Die mitbeteiligte Partei könne die sofort fälligen Zuschlagsforderungen der dem Schreiben beigelegten Berichtigungsanzeige entnehmen. 2 Die mitbet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3BUAG §25 Abs5BUAG §25 Abs6VwGVG 2014 §28 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs. 5 BUAG hat die Bezirksverwaltungsbehörde nach einem Einspruch gegen einen gemäß § 25 Abs. 3 BUAG ergangenen Rückstandsausweis mit Bescheid über die Richtigkeit der Vorschreibung zu entscheiden. In der
Begründung: dieser Entsc... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 5. Februar 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Ing. F. N. GmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 2,118.084,-- für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsauswe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001
Rechtssatz: Hinsichtlich der Zulässigkeit der Erlassung eines Rückstandsausweises gegen die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen gilt, dass die Verfahrensvo... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 19. Oktober 1994 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der K Gesellschaft m.b.H., ordnungsgemäß vorgeschriebene, rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 239.283,-- für den Zeitraum März 1993 bis August 1993 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsausweis erhob die Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754;BUAG §40 Abs1d idF 1996/754;
Rechtssatz: § 25 Abs 3 bis 8 BUAG gilt gemäß § 25a Abs 7 letzter Satz BUAG idF BGBl Nr 1996/754 auch für die Auferlegung der Zuschlagshaftung auf die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen. Diese Gesetzesstelle trat z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs5;
Rechtssatz: Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat gegen jene bezirksverwaltungsbehördlichen Entscheidungen, die in Erledigung ihrer formellen Anträge erflossen, ein Berufungsrecht. Diese Interpretation ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 25 Abs 5 BArbUG sowie aus dem Sinn und Zweck des Bauar... mehr lesen...